Wahlleistungen
ab der 36. Schwangerschaftswoche, 1x pro Woche
Beckenendlage, Hilfe bei Beschwerden, Schmerzen, Ödeme, Übelkeit, etc.
Eine Massage, oder eine rhythmische Einreibung incl. Öle, oder einen therapeutischen Wickel/eine Auflage, bei Schwangerschaftsbeschwerden oder im Wochenbett für die werdende/frischgebackene Mutter.
Mit Hilfe von Berührung wieder in die eigene Kraft kommen, den freien Fluß der Lebensenergie spüren, die Selbsheilungskräfte aktivieren, dem Cranio-Sacralen-Rhythmus lauschen, Energieblockaden lösen, der Weisheit und Gesundheit des körpereigenen Systems vertrauen.
Kurse
Die Mütter massiere Ihre Babies unter Anleitung der Kursleiterin und erlernen dadurch eine Ganzkörper-Massage fürs Baby. Die Termine bauen aufeinander auf. Kleine Yoga und Krabbelspiele runden das Programm ab. Bei manchen Krankenkassen besteht die Möglichkeit der Erstattung der Kurskosten.
Wer nicht zu einem Kurs kommen mag, kann auch Einzelstunden Babymassage buchen. Auch hier wird unter Anleitung das Baby massiert und die Ganzkörper-Babymassage erlernt.
Eine Stunde Qigong in der Gruppe, zuum Kennenlernen, für private Veranstaltungen, für Betriebsausflüge, als Schnupperkurs oder nur zur Gesundheitsvorsorge
Inhalte aus den 8 Brokaten, 15 Ausdrucksformen, FujiYangshenFa, NeiYangGong,...
Individuelle Einzelstunde zu Hause oder im Kursraum. Inhalte aus den 8 Brokaten, 15 Ausdrucksformen, FujiYangshenFa, 5 Tiere. Meditationen und Atemübungen.
Sonstiges
sollte das Budget der Wochenbettbesuche erschöpft sein, das von den Krankenkasse erstattet wird, besteht die Möglichkeit weiterhin Termine mit mir zu vereinbaren, für Stillgespräche, Wochenbett, Trageberatung, etc.
sollte das Budget der Beratungsgespräche erschöpft sein, das von den Krankenkasse erstattet wird, besteht die Möglichkeit weiterhin mein Beratungsangebot in Anspruch zu nehmen
Alle Termine im Umkreis von 5 km inclusive Fahrtkosten: bei Entfernugen über 5 km (einfache Strecke) falllen zusätzliche Fahrtkosten an.
Als Wahlleistungen gelten Leistungen, die nicht Gegenstand des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V sind und über die keine Zusatzvereinbarung mit der Krankenkasse abgeschlosssen wurde.