Vorsorge/Hilfe bei Beschwerden
Sobald ihr schwanger seid, habt ihr Anspruch auf Hebammenhilfe.
Die Schwangerenvorsorge kann vom Gynäkologen oder der Hebamme durchgeführt werden. In der Regel finden die Untersuchungen bis zum 8. Schwangerschaftsmonat (32. SSW) alle 4 Wochen statt. Danach im zwei wöchentlichen Rhythmus bis zum errechneten Geburtstermin. Wird auch dieser überschritten, wird alle 2-3 Tage eine Vorsorge durchgeführt und geschaut was es bracuht, damit das Baby sich auf den Weg macht.
Zur allgemeinen Vorsorgeuntersuchung gehört nicht nur die Berrechnung des Geburtstermins, Blutdruckmessung, sowie Blut- und Urinuntersuchungen und das Abhören der kindlichen Herztöne, sondern auch das Ertasten der Lage und der Größe des Kindes.
Die Schwangerschaft ist ein natürlicher Lebensprozess und bedarf einer Begleitung, die Euch in eurer Kompetenz und Eingenverantwortlichkeit stärkt. Gerne bin ich in dieser Phase eures Lebens für euch da.
Die Leistungen der Vorsorge/Hilfe bei Beschwerden werden von den Krankenkassen übernommen.